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   BGH, 01.12.1998 - XI ZR 104/98   

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https://dejure.org/1998,2469
BGH, 01.12.1998 - XI ZR 104/98 (https://dejure.org/1998,2469)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1998 - XI ZR 104/98 (https://dejure.org/1998,2469)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - XI ZR 104/98 (https://dejure.org/1998,2469)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VermG § 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 18 Abs. 2
    Ermittlung des Werts der von einem staatlichen Verwalter ohne Rechtsgrundlage bestellten Aufbaugrundpfandrechte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VermG § 18 Abs. 2
    Anwendung des Vermögensgesetzes auf von einem staatlichen Verwalter bestellte Aufbaugrundpfandrechte

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 476
  • WM 1999, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94

    Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen

    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - XI ZR 104/98
    Der KWV war ebenso wie der Rat eine staatliche Stelle im Sinne von § 1 Abs. 4, 2. Fallgruppe VermG, der eine staatliche Verwaltung übertragen werden konnte (vgl. BGHZ 128, 173, 176; Anweisung Nr. 40/59 des Ministeriums der Finanzen vom 10. Dezember 1959 über den Schutz und die vorläufige Verwaltung von Grundstücken und die Aufnahme von Wiederaufbaukrediten - abgedruckt bei Fieberg/Reichenberg, Enteignung und offene Vermögensfragen in der ehemaligen DDR, Ergänzungsband, Nr. 3.17 a).

    Gleichwohl unterfallen rechtsgrundlos angeordnete staatliche Verwaltungen dem Vermögensgesetz, weil sie typisches Teilungsunrecht darstellen (BGHZ 128, 173, 179).

  • BVerwG, 21.05.1997 - 7 B 70.97

    Restitution von Grundstücken - Übernahme von Grundpfandrechten - Bestellung des

    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - XI ZR 104/98
    Auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1997 (7 B 70.97, ZOV 1997, 281) beruft die Revision sich demgegenüber zu Unrecht.
  • BVerwG, 06.03.1996 - 7 B 358.95

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen

    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - XI ZR 104/98
    Das Vermögensgesetz knüpft allein an die Bestellung durch den staatlichen Verwalter an, weil die staatliche Verwaltung bereits ein Schädigungstatbestand war (vgl. BVerwG VIZ 1996, 338).
  • VG Meiningen, 18.03.1996 - 5 K 569/95
    Auszug aus BGH, 01.12.1998 - XI ZR 104/98
    Wenn, wie hier, der staatliche Verwalter die Grundpfandrechte bestellt hat, fallen diese selbst dann unter das Vermögensgesetz, wenn sie auf die WLVO oder die FinanzierungsVO gestützt wurden und ein entsprechender Beschluß des Rates der Stadt vorausgegangen war (vgl. VG Meiningen VIZ 1996, 589, 590).
  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98

    Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten

    Daß die Sicherungsverwaltung später aus gegebenem Anlaß - selbst wenn dies ohne hinreichende Rechtsgrundlage geschehen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1998 - XI ZR 104/98 - VIZ 1999, 154) - in eine andere, zur Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes führende Form der staatlichen Verwaltung übergeleitet worden wäre, ist nicht ersichtlich und von der Klägerin auch nicht dargetan worden.
  • BGH, 11.05.2000 - III ZR 145/98

    Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter von Grundeigentum in der

    Hintergrund dieser gesamten Regelungen ist, daß die vom staatlichen Verwalter veranlaßten Belastungen Folge eines vermögensrechtlichen Schädigungstatbestandes und somit ihrerseits als Schädigung des Berechtigten anzusehen sind, soweit sie nicht im Einzelfall zu einer noch fortdauernden Bereicherung des Berechtigten geführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1998 - XI ZR 104/98 - VIZ 1999, 154; BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1996 - 7 B 358/95 - VIZ 1996, 338; vom 21. Mai 1997 - 7 B 70/97 - VIZ 1997, 532).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 8 B 107.03
    Zu Unrecht meint die Beschwerde, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1998 - XI ZR 104/98 - (ZOV 1999, 122) habe Rechtssätze aufgestellt, die von der vom Verwaltungsgericht zitierten und angewandten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abwichen.
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